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Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
...
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge (Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)) Kfz-Reparaturbedingungen Stand: 01/2022
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
Stand: 01/2022
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. 1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Garantiebedingungen Auto Kölbl GmbH
1.1. Die Auto Kölbl GmbH gibt dem Käufer/Garantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß Ziffer 4. eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in Ziffer 2.2. genannten Baugruppen für die laut Garantievereinbarung vereinbarte Laufzeit umfasst.
1.2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer/Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus Ziffer 4. Die Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wiederbeschaffungswertes (Ziffer 6.) gilt entsprechend. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Eventuelle Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen.
1.3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions- oder Pflegearbeiten sowie vergebliche Aufwendungen. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für Betriebsstoffe, wie z. B. Kraftstoffe, Öle, Kühl- und Frostschutzmittel, Kältemittel, Klimakompressoröl, Hydraulikflüssigkeiten, Fette, Reinigungsmittel, sämtliche Filter und Filtereinsätze sowie Kleinteile und für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen).
Die Garantie gilt für die in der Garantieanmeldung aufgeführte Laufzeit und beginnt mit dem angegebenen Datum.
Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen an folgenden namentlich genannten und abschließend aufgeführten Teilen gewährt:
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Wasserpumpe. Werden die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrolle(n) nebst peripheren Teilen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist die Auto Kölbl GmbH im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei; Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle mit dem Öl in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Doppelkupplung des automatisierten Schaltgetriebes, Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes, Steuergerät für automatisiertes Schaltgetriebe; Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse und dessen Innenteile (ausgenommen Dichtungen) für Front-, Heck- und Allradantrieb; Achsantrieb: Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock; Lenkung: mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen) und Steuergerät, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen), elektronische Bauteile der Lenkung, elektrische Lenkhilfemotor; Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Steuergerät für Feststellbremse, Brems-/Notbrems- und Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen Kamera, Sensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe; Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Hochdruckpumpe, Turbolader, Kompressor (Motoraufladung), elektrische Leitungen/elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät, Ladeluftkühler; Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektrische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige); Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Heizungsgebläsemotor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Steuergeräte und Schalter (ausgenommen für Funktionen in Navigations- und Multimediaeinrichtungen, Head-up-Display, Fahrwerks/Dämpferregelung, Scheinwerfersteuergeräte, Einparkhilfe, Abstandsregelung, Fahrerassistenzsystemen und Stand-/Zusatzheizung), Relais, Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement (bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen), Zentralverriegelung mit den Teilen Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren (ausgenommen Zuziehhilfen und Heckklappenantriebe), Türschlösser; Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer; Kühlsystem: Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Abgaskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Vicso-/Thermolüfter (ohne Lüfterrad), Thermoschalter; Sicherheitssysteme: Steuergerät für Airbag und Gurtstraffer, Stellring, Sitzbelegungssensor, Sensormatte, Crash-, Quer- und Längsbeschleunigungssensor, Steuergerät und Sensoren für elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP); Abgasanlage: AGR-Ventil, Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, folgende Teile der Abgasnachbehandlung: NOx-Geber, Steuergerät für NOx-Geber, Abgastemperatursensor, Temperaturgeber für Reduktionsmittel, Pumpe für Reduktionsmittel, Einspritzventil für Reduktionsmittel, Steuergerät für Reduktionsmittelheizung, Heizung für Reduktionsmitteltank, Geber für Reduktionsmittelvorrat, Heizung für Reduktionsmittelleitung, Rückförderpumpe für Reduktionsmittel, Abgasklappensteuergerät; Erdgas werkseitig: Umschalter Gas/Benzin, Motorsteuergerät Gasanlage, Gaseinblasdüse, Compressed-Natural-Gas-Verteilerrohr (CNG-Verteilerrohr) mit Einspritzventil, Druckregler für Erdgasbetrieb; Elektro- und Hybridantrieb: Fahrmotor für Elektroantrieb, Steuergerät für Elektrofahrmotor, Leistungs- und Steuereinheit für Elektroantrieb, Geber und Impulsgeberrad für Rotorposition, Temperaturgeber für Fahrmotor. Spannungswandler, Wechselrichter, Steuergerät für Ladespannung, Lüftermotor für Hochvoltbatterie, fahrzeuginternes Ladegerät für Hochvoltbatterie (ohne Ladekabel).
2.3. Der Garantieschutz besteht in Deutschland und in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan (der europäische Teil bis zum Ural), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande (ohne Überseegebiete), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (der europäische Teil bis zum Ural), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei (der europäische Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (inkl. Gibraltar, Guernsey, Jersey und Isle of Man, ohne Überseegebiete), Weißrussland und Zypern.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung (Umtausch). Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten:
a. Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
b. Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;
c. alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen sowie Leuchtmittel von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art;
d. Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, -trommeln, -scheiben und -klötze, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
e. Batterien jeglicher Art inklusive Gehäuse und dessen Innenteilen, Sicherungen, Glühlampen und Lampen mit LED- und/oder Xenon-Technik;
f. Innen- und Außenverkleidungen sowie Rollos, Abdeckungen, Sonnenblenden, Dämpfungen, Polsterungen und Sitzbezüge;
g. Auspuffsysteme mit Katalysator und Rußpartikelfilter sowie Sound-Aktuator/System;
h. nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung sowie Audio-, Video- und Kamerasysteme;
i. Datenträger (z. B. DVDs, CD-ROMs und Speicherkarten);
j. Felgen und Reifen;
k. serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz;
l. Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
m. Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich;
n. Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
o. werkseitig und nicht werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z. B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
p. Teile, die in Zusammenhang mit einer Umrüstung auf LPG-Betrieb verbaut oder modifiziert wurden (z. B. Steuergeräte);
q. Dichtungen/Dichtmaterial, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche, Leitungen, Rohrleitungen, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben und sonstige Montagematerialien, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
r. Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.
Ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen wird kein Ersatz für Schäden geleistet,
3.2.1. die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z. B.:
a. durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b. unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
c. unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitz-/Steinschlag, Erdbeben oder Wassereintritt sowie durch Verschmorung, Brand oder Explosion;
d. Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terrorismus, Vandalismus, Cyberrisk, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder Kernenergie;
e. unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;
f. Tierbiss;
3.2.2. die durch Verschleiß entstanden sind (ein Verschleißteil ist ein Bauteil des Fahrzeugs, das in regelmäßigen Abständen aufgrund seiner Funktion und/oder seiner Kilometerlaufleistung und/oder von Herstellervorgaben bzgl. Service- und Wartungsintervallen ausgetauscht werden muss); dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile ebenfalls repariert oder getauscht werden müssen;
3.2.3. die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder bei denen versucht wurde, arglistig in Bezug auf Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z. B. Eingriffe am Kilometerzähler);
3.2.4. für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
3.2.5. die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind;
3.2.6. die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
a. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z. B. Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
b. eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde;
c. ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde;
d. das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist;
e. ein laut Hersteller des Fahrzeugs nicht geeigneter Betriebs- oder Schmierstoff verwendet wurde (z. B. Falschbetankung);
f. ein vor Garantiebeginn durch das Prüfprotokoll festgestellter Schaden nicht behoben wurde.
Nicht ersetzt werden:
a. Karosserie-, Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden;
b. Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche sowie Undichtigkeiten, es sei denn, sie treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
c. Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
d. mittelbare Schäden, wie z. B. Frachtkosten, Abschleppkosten, Ab- und Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung und Haftpflichtschäden wie Personenschäden, Tod oder Sachschäden;
e. Wartungsarbeiten;
f. Auswuchten der Räder;
g. Test-, Diagnose-, Mess-, Programmier- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich;
h. Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache hervorgerufen worden sind, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war.
a. Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-Tuning);
b. Fahrzeuge, an denen Fahrwerksänderungen vorgenommen wurden, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind (Fahrwerkstuning);
c. Fahrzeuge, die nach einem Totalschaden wieder aufgebaut wurden;
d. Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;
e. Fahrzeuge, die als Fahrschul-, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt werden sowie Fahrzeuge, die auf einen gewerblichen Wiederverkäufer des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind oder sich in deren Besitz befinden.
Erfolgt eine technische Änderung oder eine Nutzungsänderung gemäß Ziffer 3.4. nach Beginn der Garantie, endet die Garantie automatisch an dem Tag, an dem die Änderung vorgenommen wurde.
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer
a. an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei der Auto Kölbl GmbH, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt oder nach Herstellervorgaben ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;
b. am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen (auch durch Dritte) unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich der Auto Kölbl GmbH unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeuges beachtet.
5.1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeuges während der Garantiedauer gehen die Garantieansprüche nicht auf den Erwerber über. Der Erwerber kann innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb des Fahrzeuges bei der Auto Kölbl GmbH, mit der die Garantievereinbarung geschlossen wurde, eine erneute Garantiezusage für den Zeitraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiedauer beantragen. Beim Verkauf an bzw. durch einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie.
5.2. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren zwölf Monate nach Kenntnis vom Schadenseintritt, spätestens jedoch zwölf Monate nach Ablauf der Garantiezeit unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Schadenseintritt.
a. Im Garantiefall werden die schadenbedingten Lohn- und Ersatzteilkosten übernommen. Dabei werden die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers nicht berechnet. Basis für die Reparatur garantiepflichtiger Bauteile ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteileaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers werden nicht übernommen.
b. Die Lohnkosten werden zu 100 % übernommen. Ausgehend von der Betriebsleistung (ab erstmaliger Inbetriebnahme des Fahrzeugs) des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden folgende Sätze übernommen: Übernahme der Materialkosten
bis 50.000 km 100 %
bis 60.000 km 90 %
bis 70.000 km 80 %
bis 80.000 km 70 %
bis 90.000 km 60 %
bis 100.000 km 50 %
über 100.000 km 40 %
c. Für Fahrzeuge in der Garantie, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 8 Jahre sind, ist die maximale garantiepflichtige Kostenübernahme auf 2.000,- Euro je Garantiefall begrenzt.
Für Fahrzeuge in einer Verlängerung der Garantie und für nachträglich auf Gasantrieb umgerüstete Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 6 Jahre sind, ist die maximale garantiepflichtige Kostenübernahme auf 2.000,- Euro je Garantiefall begrenzt.
d. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei dem jeweils vorliegenden Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Übernahmeanspruch auf die Kosten des Einbaus einer derartigen Austauscheinheit sowie die entsprechenden Lohnkosten zum Einbau der Austauscheinheit. Einen Anspruch auf die ausgetauschten Teile besteht für den Garantienehmer nicht.
e. Die Höhe des Übernahmeanspruchs wird beschränkt durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens. Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts (Totalschaden), beschränkt sich der Übernahmeanspruch auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.
7.1. Wird eines der garantierten Teile funktionsunfähig, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch die Auto Kölbl GmbH. Die tatsächliche Durchführung der Reparatur ist Voraussetzung für jegliche Garantieleistung. Der Käufer hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich, in jedem Fall aber vor Reparaturbeginn, zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen, und zwar
a. grundsätzlich der Auto Kölbl GmbH, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort der Auto Kölbl GmbH eintritt;
b. der Auto Kölbl GmbH oder der Tissen Kruck GmbH (Garantiehotline), wenn der Garantiefall außerhalb des Umkreises von 50 km eintritt. Der Auto Kölbl GmbH bleibt in diesem Falle vorbehalten, das Kraftfahrzeug selbst anzunehmen oder den Garantienehmer an einen anderen geeigneten Werkstattbetrieb weiterzuleiten.
Führt die Auto Kölbl GmbH die Reparatur nicht selbst durch, so erteilt die Auto Kölbl GmbH oder die Firma Tissen Kruck GmbH den Auftrag an die geeignete Kfz-Werkstatt (Vertragspartner). Der Garantienehmer ist verpflichtet, die Reparatur bei diesem Vertragspartner durchführen zu lassen. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt zwischen diesem Vertragspartner und der Auto Kölbl GmbH. Nicht von der Garantie erfasste Leistungen werden gegenüber dem Garantienehmer gesondert abgerechnet. Sollte zum Zwecke einer sofortigen Bezahlung des Vertragspartners im Ausnahmefall eine Abrechnung vor Ort an den Garantienehmer erforderlich sein, so werden dem Garantienehmer nach vorheriger Abstimmung die unter die Garantieleistung fallenden Kosten erstattet. Der Garantienehmer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen ersichtlich sein müssen, innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum bei der Auto Kölbl GmbH einzureichen.
7.2. Kosten, die dem Käufer dadurch entstehen, dass er die Reparatur ohne vorherige Zustimmung der Auto Kölbl GmbH oder der Tissen Kruck GmbH durchführen lässt, werden nicht übernommen.
7.3. Der Käufer/Garantienehmer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen der Auto Kölbl GmbH oder der Tissen Kruck GmbH zu befolgen; er hat, wenn die Umstände es gestatten, solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen.
Verletzt der Garantienehmer eine der ihn nach Ziffer 4. oder Ziffer 7. betreffenden Pflichten, ist die Auto Kölbl GmbH von ihrer Leistungspflicht aus der abgegebenen Garantie frei. Die vorstehende Beschränkung findet für die Ziffer 4. a. und c. keine Anwendung, wenn der Garantienehmer beweisen kann, dass der eingetretene Schaden nicht im mit-/ursächlichen Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung steht. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung wird vermutet.
Gesetzliche Sachmangelansprüche und -rechte des Käufers bleiben unberührt. Die Geltendmachung dieser Ansprüche und Rechte ist für den Käufer unentgeltlich. Diese Ansprüche und Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Auto Kölbl GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Stand: 12/2025
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Auto Kölbl GmbH, Michael-Kölbl-Str. 1-3, 85716 Unterschleißheim, Telefon: 089-3177580, E-Mail: info@autokoelbl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Wenn Sie Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, müssen Sie diese unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Verbraucher (= Auftraggeber) stimmt ausdrücklich zu, dass die Auto Kölbl GmbH mit der Dienstleistung sofort beginnt, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ferner ist dem Verbraucher bekannt, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hinweis: Ausschließlich zum Zwecke der besseren Leserlichkeit wird auf eine männlich/weibliche Formulierung verzichtet und einheitlich die männliche Form verwendet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Auto Kölbl GmbH / Auto Kölbl Vertriebs GmbH & Co. KG (*) Michael-Kölbl-Str. 1-3, 85716 Unterschleißheim TEL.: 089-3177580 E-Mail: info@autokoelbl.de / verkauf@autokoelbl.de (*)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_________________________________________________________ (Bitte Artikel/Dienstleistung angeben)
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
_________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________________________
Datum:
_________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
_________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Die Kundenkarte ist personenbezogen und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Teilnahme ab 18 Jahren.
Die Auto Kölbl GmbH ermöglicht dem Karteninhaber bei Vorlage der Kundenkarte die Teilnahme am Punktesystem
Netto-Gutschrift in Höhe von 3,36% mit Einlösung auf den Bruttobetrag zzgl. MwSt. entspricht 4%.Bonuspunkte werden freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Bonuspunkte werden dem Karteninhaber ausschließlich nur sofort bei Kauf gutgeschrieben. Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Punktegewährung ausgeschlossen. Auto Kölbl behält sich vor, ausschließlich für Waren Punkte zu vergeben, bei denen das rechtlich möglich ist. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktemenge storniert und ggf. eingelöste Punkte in Rechnung gestellt bzw. event. Guthaben verrechnet.
Grundlegend werden Punkte nur für nachfolgende Leistungen vergeben:Auf Karteninhaber ausgestellte Rechnungen aus allen Werkstattaufträgen. Ausgenommen unter Punkt „5. Punkteausschluss“ aufgeführten Leistungen
Unter anderem für Fahrzeugkauf inkl. kaufbezogene Zusatzleistungen (bspw. Überführungskosten, Zulassung, Betankung, Zugaben usw.), Mietwagenrechnungen, Garantie- bzw. Kulanzrechnungen (auch anteilige Kulanzrechnungen), Rechnungen an Dritte (bspw. an Auto Kölbl, Obhut-Schäden oder andere Mitbewerber, Gebrauchtwagen-Garantie, Leasingrechnungen, Rechnungen an/über Volkswagen-Konzern-Versicherungen), Rabattierte Rechnungen, Angebote, Aktions- und Sonderpreise, Felgen-/ Reifenersatz, Zubehör inkl. Montage, Gutscheine (inkl. Einlösung) und bei bestehenden Rabattvereinbarungen
Bonuspunkte können bei Auto Kölbl im Rahmen einer Serviceleistung, über Prämien oder bei einem Warenkauf durch Abbuchung vom Punktekonto eingelöst werden. Die Auszahlung von Bonuspunkten ist generell ausgeschlossen. Fa. Kölbl behält sich das Recht vor, die „Teilnahmebedingungen Auto Kölbl Kundenkarte“ entsprechend abzuändern.
Ein Verlust der Karte ist schnellstmöglich der Auto Kölbl GmbH zu melden. Die missbräuchliche Verwendung der Auto Kölbl Kundenkarte wird strafrechtlich verfolgt.
Die Teilnahme am Bonusprogramm endet mit der Rückgabe der Kundenkarte an die Auto Kölbl GmbH oder nach Kündigung durch die Auto Kölbl GmbH.
Dürfen von der Auto Kölbl GmbH auch rückwirkend (24 Monate) korrigiert werden und ggf. nach belastet werden.
Kundendaten werden vertraulich behandelt. Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt keine Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Auto Kölbl GmbH allgemein voraus. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zur Teilnahme zwingend notwendig, um die Kundenkarte verwalten zu können, und Sie über den Punktestand und sonstige vertragliche Änderungen im Rahmen der Kundenkarte zu informieren (Diese Informationen beinhalten in der Regel auch Werbung, Angebote). Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren ausliegenden Informationsschreiben nach Art. 13 & 14 DSGVO.
Bei Verwendung einer ungültigen E-Mail-Adresse oder dem Widerruf der Datennutzung (bspw. durch Abmeldung vom Newsletter) wird die Kundenkarte automatisch und unwiderruflich deaktiviert, alle Angaben und Punkte werden ersatz- und entschädigungslos gelöscht.
Auto Kölbl behält sich vor, die gesammelten Punkte zu löschen, wenn der Inhaber der Kundenkarte mehr als 24 Monate nicht aktiv am Bonusprogramm teilgenommen hat.
Sofortrabatt (aktuell 15%; Änderungen vorbehalten) auf nahezu alle Inspektion, Wartungs-/ Verschleißteilarbeiten/-reparaturen, wenn die Rechnung auf den Karteninhaber ausgestellt und von ihm direkt bezahlt wird. Alle anderen Leistungen sind hiervon ausgenommen.
Ausgenommen sind außerdem alle unter Punkt „5. Punkteausschluss“ aufgeführten Leistungen sowie Karosserie-/ Unfallinstandsetzung, Lackierarbeiten, Glasschäden und sonstige Instandsetzungsarbeiten
Sofern Sie den letzten herstellervorgegebenen Fahrzeugservice bei Auto Kölbl durchgeführt haben und Ihr Fahrzeug dadurch die Mobilitätsgaranite hat, erhalten Sie nachfolgende Zusatzleistungen:
14. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge (bspw. Dienstwagenfahrer) gelten die Teilnahmebedingungen der Kostenlosen „Professional Card für Auto Kölbl-Kunden“
Stand 01/2024
Die Kundenkarte ist personenbezogen und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Teilnahme ab 18 Jahren.
Die Auto Kölbl GmbH ermöglicht dem Karteninhaber bei Vorlage der Kundenkarte die Teilnahme am Punktesystem. Der 5erPlusClub wird im Rahmen der Kundenkarte für entsprechende Fahrzeuge (siehe Punkt 13) gewährt und abgewickelt.
Netto-Gutschrift in Höhe von 3,36% mit Einlösung auf den Bruttobetrag zzgl. MwSt. entspricht 4%.Bonuspunkte werden freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Bonuspunkte werden dem Karteninhaber ausschließlich nur sofort bei Kauf gutgeschrieben. Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Punktegewährung ausgeschlossen. Auto Kölbl behält sich vor, ausschließlich für Waren Punkte zu vergeben, bei denen das rechtlich möglich ist. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktemenge storniert und ggf. eingelöste Punkte in Rechnung gestellt bzw. event. Guthaben verrechnet.
Grundlegend werden Punkte nur für nachfolgende Leistungen vergeben:Auf Karteninhaber ausgestellte Rechnungen aus allen Werkstattaufträgen. Ausgenommen unter Punkt „5. Punkteausschluss“ aufgeführten Leistungen
Unter anderem für Fahrzeugkauf inkl. kaufbezogene Zusatzleistungen (bspw. Überführungskosten, Zulassung, Betankung, Zugaben usw.), Mietwagenrechnungen, Garantie- bzw. Kulanzrechnungen (auch anteilige Kulanzrechnungen), Rechnungen an Dritte (bspw. an Auto Kölbl, Obhut-Schäden oder andere Mitbewerber, Gebrauchtwagen-Garantie, Leasingrechnungen, Rechnungen an/über Volkswagen-Konzern-Versicherungen), Rabattierte Rechnungen, Angebote, Aktions- und Sonderpreise, Felgen-/ Reifenersatz, Zubehör inkl. Montage, Gutscheine (inkl. Einlösung) und bei bestehenden Rabattvereinbarungen
Bonuspunkte können bei Auto Kölbl im Rahmen einer Serviceleistung, über Prämien oder bei einem Warenkauf durch Abbuchung vom Punktekonto eingelöst werden. Die Auszahlung von Bonuspunkten ist generell ausgeschlossen. Fa. Kölbl behält sich das Recht vor, die „Teilnahmebedingungen Auto Kölbl Kundenkarte“ entsprechend abzuändern.
Ein Verlust der Karte ist schnellstmöglich der Auto Kölbl GmbH zu melden. Die missbräuchliche Verwendung der Auto Kölbl Kundenkarte wird strafrechtlich verfolgt.
Die Teilnahme am Bonusprogramm endet mit der Rückgabe der Kundenkarte an die Auto Kölbl GmbH oder nach Kündigung durch die Auto Kölbl GmbH.
Dürfen von der Auto Kölbl GmbH auch rückwirkend (24 Monate) korrigiert werden und ggf. nach belastet werden.
Kundendaten werden vertraulich behandelt. Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt keine Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Auto Kölbl GmbH allgemein voraus. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zur Teilnahme zwingend notwendig, um die Kundenkarte verwalten zu können, und Sie über den Punktestand und sonstige vertragliche Änderungen im Rahmen der Kundenkarte zu informieren (Diese Informationen beinhalten in der Regel auch Werbung, Angebote). Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren ausliegenden Informationsschreiben nach Art. 13 & 14 DSGVO.
Bei Verwendung einer ungültigen E-Mail-Adresse oder dem Widerruf der Datennutzung (bspw. durch Abmeldung vom Newsletter) wird die Kundenkarte automatisch und unwiderruflich deaktiviert, alle Angaben und Punkte werden ersatz- und entschädigungslos gelöscht.
Auto Kölbl behält sich vor, die gesammelten Punkte zu löschen, wenn der Inhaber der Kundenkarte mehr als 24 Monate nicht aktiv am Bonusprogramm teilgenommen hat.
Sofortrabatt (aktuell 15%; Änderungen vorbehalten) auf nahezu alle Inspektion, Wartungs-/ Verschleißteilarbeiten/-reparaturen, wenn die Rechnung auf den Karteninhaber ausgestellt und von ihm direkt bezahlt wird. Alle anderen Leistungen sind hiervon ausgenommen.
Ausgenommen sind außerdem alle unter Punkt „5. Punkteausschluss“ aufgeführten Leistungen sowie Karosserie-/ Unfallinstandsetzung, Lackierarbeiten, Glasschäden und sonstige Instandsetzungsarbeiten
Sofern Sie den letzten herstellervorgegebenen Fahrzeugservice bei Auto Kölbl durchgeführt haben und Ihr Fahrzeug dadurch die Mobilitätsgaranite hat, erhalten Sie nachfolgende Zusatzleistungen:
14. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge (bspw. Dienstwagenfahrer) gelten die Teilnahmebedingungen der Kostenlosen „Professional Card für Auto Kölbl-Kunden“
Stand 01/2024
Die Kundenkarte ist personenbezogen und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Teilnahme ab 18 Jahren. Ausschließlich für Privatkunden.
Die Auto Kölbl GmbH ermöglicht dem Karteninhaber bei Vorlage der Kundenkarte die Teilnahme am Punktesystem
Netto-Gutschrift von 5,-€ (500 Bonuspunkten) pro Werkstattauftrag. Die Einlösung der Punkte erfolgt auf den jeweiligen Bruttobetrag zzgl. MwSt. zu 5,95€. Bonuspunkte werden freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Bonuspunkte werden dem Karteninhaber ausschließlich bei verbindlicher Auftragserteilung (bei Fahrzeugabholung) gutgeschrieben. Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Punktegewährung ausgeschlossen. Auto Kölbl behält sich vor, ausschließlich für Waren Punkte zu vergeben, bei denen das rechtlich möglich ist. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktemenge storniert und ggf. eingelöste Punkte in Rechnung gestellt bzw. mit event. Guthaben verrechnet.
Bonuspunkte können bei Auto Kölbl im Rahmen einer Werkstatt-Dienstleistung (=“Werkstattauftrag“), Waren- und Teilekauf oder in unserem Prämienshop eingelöst eingelöst oder verrechnet (in Abzug gebracht) werden.
Ein Verlust der Karte ist schnellstmöglich der Auto Kölbl GmbH zu melden. Die missbräuchliche Verwendung der Auto Kölbl Kundenkarte wird strafrechtlich verfolgt.
Die Teilnahme am Bonusprogramm endet mit der Rückgabe der Kundenkarte an die Auto Kölbl GmbH oder nach Kündigung durch die Auto Kölbl GmbH.
Dürfen von der Auto Kölbl GmbH auch rückwirkend (24 Monate) korrigiert werden und ggf. nach belastet werden.
Kundendaten werden vertraulich behandelt. Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt keine Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Auto Kölbl GmbH voraus. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zur Teilnahme notwendig, um die Kundenkarte verwalten zu können, und Sie über den Punktestand und sonstige vertragliche Änderungen im Rahmen der Kundenkarte zu informieren. Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren ausliegenden Informationsschreiben nach Art. 13 & 14 DSGVO.
Bei Verwendung einer ungültigen E-Mail-Adresse oder dem Widerruf der Datennutzung (bspw. durch Abmeldung vom Newsletter) wird die Kundenkarte automatisch und unwiderruflich deaktiviert, alle Angaben und Punkte werden ersatz- und entschädigungslos gelöscht.
Auto Kölbl behält sich vor, die gesammelten Punkte zu löschen, wenn der der Kundenkarten-Inhaber mehr als 24 Monate nicht aktiv am Bonusprogramm teilgenommen hat.
Stand 01/2024